Zollvorschriften

ACHTUNG! Wichtige Informationen zur Mitfuhr von Barmitteln in/aus dem EU-Gebiet

Ab 15. Juni 2007 müssen Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von € 10.000,-- oder mehr aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, einreisen oder in diese ausreisen, ihre mitgeführten Barmittel bei der zuständigen nationalen Behörde anmelden. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Merkblatt. Außerdem finden Sie hier die entsprechende EU-Verordnung, eine Broschüre und das Antragsformular.

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