Zollvorschriften
ACHTUNG! Wichtige Informationen zur Mitfuhr von Barmitteln in/aus dem EU-Gebiet
Ab 15. Juni 2007 müssen Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von € 10.000,-- oder mehr aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, einreisen oder in diese ausreisen, ihre mitgeführten Barmittel bei der zuständigen nationalen Behörde anmelden. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Merkblatt. Außerdem finden Sie hier die entsprechende EU-Verordnung, eine Broschüre und das Antragsformular.
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Anmeldevordruck zur Mitfuhr von Barmitteln von € 10.000,-- oder mehr [msword, 203,5k]
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Merkblatt zur Anmeldepflicht von Barmitteln in Höhe von € 10.000,-- oder mehr bei der Ein/Ausreise [pdf, 97,09k]
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Verordnung Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 [pdf, 343,07k]
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Brochure by the European Commission taxation and customs union [pdf, 2.583,75k]