Informationen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise:
1) Die Visabestimmung haben sich ab 1. Januar 2012 geändert. Nähere Infos dazu finden Sie auf unserer deutschen Startseite unter "Reise- und Sicherheitshinweise Sri Lanka".
2) Für Kinder muß zukünfig ein eigenes Reisedokument (Pass) beantragt werden. Siehe Hinweise unter der Rubrik "Passangelegenheiten" weiter unten.
Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 ist die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG in der...
Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen
Hilfe in Notfällen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Servicespektrum Konsularhilfe
Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.
Servicespektrum Konsularhilfe
Passangelegenheiten allgemein sowie neue Regelung für Kinder
Sie oder Ihr Kind benötigen einen neuen Reisepass oder eine Passverlängerung? Hier finden Sie das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen sowie Hinweise zum Antragsverfahren.
Aktuelle Informationen
Die bisherige Rechtsauffassung, dass bei nichtehelichen Kindern durch eine zwischen dem 01.04.1953 und dem 31.12.1974 erfolgte wirksame Legitimation durch einen Ausländer der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten ist, ist nicht länger haltbar (Bundesverwaltungsgerichtsurteile BVerwG 5 C 5.05 sowie 5 C 9.05 vom 29.11.2006). Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
ACHTUNG! Wichtige Informationen zur Mitfuhr von Barmitteln in/aus dem EU-Gebiet...
Zollvorschriften