Krisenvorsorgeliste Sri Lanka/ Malediven
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Krisenvorsorgeliste
(© dpa - picture alliance)
Jeder deutsche Staatsangehörige, der - auch nur vorübergehend - im Ausland lebt, kann in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im online-Verfahren.
Auch wenn vor Einführung des online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist dennoch eine Neuanmeldung erforderlich.