Ausstellung eines deutschen Reisepasses

Reisepass Bild vergrößern Reisepass (© dpa/ picture-alliance)

Zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt:

1.gültiger Reisepass oder kürzlich abgelaufener Reisepass mit sri-lankischem Aufenthaltstitel

2.

Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde, Einbürgerungsurkunde

3.

Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland, falls der im Pass eingetragene Wohnort nicht im Ausland liegt

4.zwei Passfotos, die den neuen Richtlinien (biometrische Reisepässe) entsprechen. Bei Bedarf können hier Schablonen zur Erstellung der Passfotos sowie eine Liste von Fotostudios in Colombo, mit denen gute Erfahrungen gemacht wurden, abgeholt werden.

Fotomustertafel [pdf, 1.350,34k]

5.vollständig ausgefülltes Antragsformular

Passantrag Erwachsene [pdf, 124,81k]

Passantrag Kinder [pdf, 147,5k]

6.

Für Kinder unter 18 Jahre zudem:

- Geburtsurkunde des Kindes

- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern (deutscher Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis) bzw. des deutschen Elternteils und Pass des nichtdeutschen Elternteils

- ggf. Heiratsurkunde der Eltern

- ggf. Nachweis der Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht

Bitte bringen Sie alle Unterlagen im Original (ersatzweise beglaubigte Fotokopie) und mit je einer Fotokopie mit. Die Originale erhalten Sie nach Ansicht zurück.

 

In jedem Falle ist die persönliche Antragstellung notwendig. Bei Minderjährigen ist zudem die Vorsprache der Erziehungsberechtigten erforderlich, in der Regel beider Elternteile. Sollte sich ein Elternteil nicht in Sri Lanka aufhalten, ist es möglich, die Zustimmung zur Beantragung eines Reisedokuments bei einer deutschen Inlandsbehörde oder anderen Auslandsvertretung bestätigen zu lassen. Formulare sind bei der Botschaft erhältlich.

 

Die Passbeantragung kann nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 011 – 2580431) erfolgen, in der Regel vormittags zwischen 10.00 Uhr und 11.30 Uhr.

 

Für die Erstausstellung eines Reisedokuments für ein im Ausland geborenes Kind deutscher Abstammung kann die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich sein. Eine Geburtsanzeige wird empfohlen.

In Fällen der Erstausstellung eines deutschen Kinderpasses möchten wir Ihnen daher raten, sich vorab mit allen erforderlichen Unterlagen an die Leiterin der Passstelle, Fax: 011 – 2504104 zu wenden. E-Mail: colo%27%diplo%27%de,info